Schuleinsätze Suchtberatung

Was können Schulen tun, wenn rauchen, kiffen oder Alkohol in der Schule sichtbar werden?

Für substanzbezogene Interventionen bietet die Perspektive Suchtberatung Volksschulen die Möglichkeit, auffällig gewordene SchülerInnen zu individuellen Sensibilisierungsgesprächen oder zu Beratungsgesprächen zusammen mit den Eltern zuzuweisen. Die Schule macht den SchülerInnen und gegebenenfalls auch den Eltern die Auflage, eine bestimmte Anzahl Gespräche wahrzunehmen und sich darin mit dem Problem auseinander zu setzen. Aus Sicht der Schule ist es immer ein zentrales Ziel der Gespräche, dass in der Schule keine weiteren Regelverstösse mit Suchtmitteln vorkommen. Wenn sich die Jugendlichen mit einer solchen Auflage bei der Perspektive melden, bekommen sie umgehend einen Beratungstermin auf der Beratungsstelle in ihrer Region. Erstgespräche erfolgen in der Regel innerhalb von 7 Tagen. Die Suchtberatungsperson der Perspektive stellt dem/der Jugendlichen eine Bestätigung aus, mit dem die Einhaltung der Auflage gegenüber der Schule belegt werden kann.

Wenn die Situation komplexer ist oder Fragen zu den Angeboten und Zuweisungswegen bestehen, steht den Schulen eine spezialisierte Suchtberaterin/spezialisierter Suchtberater zur Verfügung, welcher berät und individuelle Angebote masschneidert.

Angepasst an die jeweilige Situation erstreckt sich eine Zusammenarbeit von einer einfachen Gesprächsbestätigung bis hin zu mit allen Beteiligten genau abgesprochenen Zusammenarbeitsformen. Um den verschiedenen Anliegen gerecht zu werden, besteht die Möglichkeit von Einzel-, Zweier oder Gruppengesprächen.

Auf Anfrage bietet die Suchtberatung Klasseneinsätze zum Thema Sucht und Suchthilfe an. Sie dienen dazu, den Schülerinnen und Schülern die Perspektive Thurgau, insbesondere die Suchtberatung, vorzustellen und näher zu bringen.
Gerne weisen wir Sie zudem auf das Angebot unserer Schuleinsätze hin.