Behördliche Zuweisung

Information für KESB, Berufsbeistandschaft, Bezirksgericht, Jugendanwaltschaft, Bewährungsdienst der Justiz, Sozialbehörden/-ämter sowie andere anordnungsberechtigte Dienste

Klientinnen und Klienten können sich freiwillig für eine Beratung in der Perspektive Thurgau anmelden oder sie können durch eine Behörde überwiesen werden. Solche Überweisungen erfolgen ausserhalb des Auftrages unserer Fachorganisation. Dieser Zusatzaufwand wird mit einer einmaligen Aufwandpauschale von CHF 200.-  pro Fall in Rechnung gestellt.

Für Klientinnen und Klienten im Frühbereich, bei Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen sowie deren Angehörigen fallen keine zusätzlichen Kosten an. In der Erwachsenenberatung, der Familienmediation und der Trennungs- und Scheidungsmediation werden der Klientel die Tarife gemäss Tarifliste direkt in Rechnung gestellt.

In der Aufwandpauschale enthalten sind:

  • gemeinsames Gespräch zur Klärung des Auftrags (mit Klientschaft, Vertretung der Behörde und einer Fachperson der Perspektive Thurgau)
  • Klärung des Informationsflusses, Entbindung der Schweigepflicht, schriftliche Auftragsvereinbarung
  • Koordinations- und Verlaufsgespräche, Berichtwesen

Sollte sich während des Prozesses zeigen, dass die Perspektive Thurgau nicht die geeignete Institution für den Auftrag ist, suchen wir gemeinsam mit Ihnen nach Alternativen.


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Merkblatt Tarife Behördliche Zuweisung | 114,01 kB