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Jugendschutz

Alkohol ist ein Genussmittel – und kann zum Rausch- oder Suchtmittel werden. Suchtmittel wirken bei Kindern und Jugendlichen viel stärker als bei Erwachsenen. Für eine gesunde Entwicklung braucht es starke Schutzbestimmungen. Bund und Kanton haben diese in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen verankert: Wer Alkohol und Tabak an unter 16-jährige sowie Spirituosen an unter 18-Jährige verkauft oder weitergibt, macht sich strafbar.

Mit geeigneten Hilfsmitteln und Materialien unterstützen wir alle am Verkauf von Alkohol/Tabak beteiligten Instanzen, die Jugendschutzgesetzgebung verlässlich durchzusetzen.

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