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Jugendschutz
Alkohol und Tabakprodukte* gelten als Genussmittel, können jedoch schnell zu Rausch- und Suchtmitteln werden. Besonders bei Kindern und Jugendlichen entfalten diese Substanzen eine deutlich stärkere Wirkung als bei Erwachsenen. Um eine gesunde Entwicklung zu fördern, sind strenge Schutzbestimmungen unerlässlich. Der Bund und die Kantone haben diese in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen festgelegt: Bier und Wein dürfen ab 16 Jahren konsumiert werden, während Spirituosen, Aperitifs, Alcopops, Tabakprodukte und E-Zigaretten erst ab 18 Jahren erlaubt sind.
* Gemäss dem Tabakproduktegesetz gehören zu den Tabakprodukten Zigaretten, Zigarren, E-Zigaretten, Vapes, Liquids mit und ohne Nikotin, Snus, Shisha-Tabak, CBD-Produkte usw.