Suchtberatung für professionelle Dritte
Wie sieht eine Zusammenarbeit aus?
Unsere Dienstleistungen für Institutionen und Arbeitgeber sowie deren Klienten bzw. Angestellten erfolgen in einem geklärten Auftragsverhältnis.
Wir informieren
- Sie können sich direkt im Gespräch, telefonisch oder per email informieren.
- Wir bieten Ihnen Zugang zu geprüften Informationen rund um Suchtthemen
Wir unterstützen
- Wir bieten unsere Dienstleistungen Ihren Klienten bzw. Angestellten an. Dies tun wir auf freiwilliger, wie auch auf angeordneter Basis.
- Verbindlich angeordnete Suchtberatungsdienstleistungen erbringen wir in einem geklärten Auftragsverhältnis (Dreiecksvertrag).
Wir sind Partner für:
- Sozial- und Vormundschaftsdienste und deren Klienten. Weitere Informationen finden Sie im Informationspapier für Zugewiesene Klienten.
- Justizbehörden (Jugendanwaltschaft und Bewährungsdienste) und deren Klienten. Die spezifischen Rahmenbedingungen für diese Behandlungsangebote im Einzelsetting finden Sie im Informationspapier zu Fachtherapie bei gerichtlichen Massnahmen und Weisungen.
- Gemeinsam mit der Jugendanwaltschaft gestalten wir für Gruppen von Jugendlichen Kurse für erstverzeigte Cannabiskonsumenten.
- Arbeitgeber und Vorgesetzte. Auf Wunsch unterstützen wir Betriebe beim Entwurf einer Vereinbarung für das weitere Vorgehen, sowie beim Umgang mit Sucht im Betrieb generell. Beachten Sie bitte unser Präventionsangebot
- Niedergelassene Ärzte sowie in der Pflege tätige Personen und Kliniken. Wir besprechen mit Ihnen die Betreuungssituation von Menschen mit Suchtproblemen im ambulanten Kontext. In Absprache übernehmen wir den psychosozialen Teil der Betreuung im Rahmen unserer Dienstleistungen Beratung, Abklärung, Therapie und Begleitung.
- Wir bieten Fachtherapie bei gerichtlichen Massnahmen und Weisungen (Link) nach StGB Art. 56, 63 und 94 an.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
- Wir beraten Sie gerne per Telefon, per E-Mail oder in einem persönlichen Gespräch.
- Sie finden uns in Ihrer Nähe an sechs Standorten im Kanton Thurgau.
- Unsere Dienstleistungen im Suchtbereich werden durch den Kanton und die Gemeinden finanziert und sind für Sie in der Regel kostenlos.
- Wir unterstehen der Schweigepflicht.
Wünschen Sie eine persönliche
Beratung? Vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Kontaktieren Sie uns unter
Telefon 071 626 02 02
Unsere Beratenden stehen Ihnen telefonisch wie folgt zur Verfügung:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: | 11.00 bis 12.00 sowie 16.00 bis 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 13.30 bis 14.00 sowie 16.00 bis 17.00 Uhr |
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Telefon 071 626 02 02
Auf Wunsch bieten wir auch Beratungen per Videochat an. Vereinbaren Sie dazu telefonisch einen Termin. Nach der Terminvereinbarung erhalten Sie von unserer Beraterin/unserem Berater per E-Mail eine Einladung für die Video-Beratung.
Kontaktieren Sie uns unter
Telefon 071 626 02 02
Allen Einwohner/innen sowie Fachpersonen im Kanton Thurgau, stehen wir auch während der üblichen Büroöffnungszeiten per E-Mail zur Verfügung.