Jugendschutz für Tabak und Alkohol

Alkohol und Tabak sind Genussmittel und können zum Rausch- oder Suchtmittel werden. Suchtmittel wirken bei Kindern und Jugendlichen viel stärker als bei Erwachsenen. Für eine gesunde Entwicklung braucht es starke Schutzbestimmungen. Bund und Kanton haben diese in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen verankert: Wer Alkohol, Tabakprodukte und E-Zigaretten an unter 18-Jährige verkauft oder weitergibt, macht sich strafbar.

Mit geeigneten Hilfsmitteln und Materialien unterstützen wir alle am Verkauf von Alkohol/Tabak beteiligten Instanzen, die Jugendschutzgesetzgebung verlässlich durchzusetzen.

Angesprochen sind

  • Gastronomiebetriebe und Detailhandel bei der Schulung des Personals
  • Veranstaltende und Vereine bei der Organisation von Events mit Verkauf und Abgabe von Alkohol und Tabak
  • Verkaufspersonal bei der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen

Unser CheckpointJugendschutzmaterial stellen wir Ihnen mehrheitlich kostenlos zur Verfügung.


Information Gesetzesänderung ab 01. Januar 2023
Der Kanton Thurgau passt das «Gesetz über das Verbot der Plakatwerbung für Tabak und Alkohol sowie über den Jugendschutz beim Verkauf von Tabakwaren» per 1. Januar 2023 an. Neu ist die Abgabe und der Verkauf von Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten an unter 18-Jährige verboten.


 

Unser Angebot

Mehr Informationen und weitere Angebote für Festveranstaltende, für das Verkaufspersonal sowie für Gemeinden finden Sie auf der kantonalen Jugendschutz-Webseite.

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