Massnahme beim Entzug des Führerausweises (FiaZ/FuD/FuM)
Ein Angebot für Verkehrsteilnehmende, welchen der Führerausweis wegen Substanzmissbrauchs oder -abhängigkeit auf unbestimmte Zeit entzogen wurde.
Das Führen eines Fahrzeuges in fahrunfähigem Zustand (z.B. unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten) führt im schwerwiegenden Ernstfall, spätestens aber im Wiederholungsfall zum unbefristeten Entzug des Führerausweises.
Die Wiedererteilung wird in der Regel von der Einhaltung einer ärztlich kontrollierten und fachtherapeutisch begleiteten Abstinenz und einer positiven verkehrsmedizinischen Begutachtung abhängig gemacht.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich mit Ihrer Konsumthematik auseinanderzusetzen und die Voraussetzungen für die Wiedererteilung des Führerausweises zu erarbeiten.
Das Angebot richtet sich an
Verkehrsteilnehmende, denen infolge FiaZ (Fahren in angetrunkenem Zustand), FuD (Fahren unter Drogeneinfluss) oder FuM (Fahren unter Medikamenteneinfluss) der Führerausweis durch das Strassenverkehrsamt auf unbestimmte Zeit entzogen wurde oder welche entsprechende Auflagen des Strassenverkehrsamtes zu erfüllen haben, um die Fahrerlaubnis zu erhalten.
Inhalt
Durch die Auseinandersetzung in der Fachtherapie können Sie ein erneutes Delikt gegen das Strassenverkehrsgesetz ver-
hindern, indem die zugrundeliegenden Faktoren geklärt und bearbeitet werden.
Wir verfassen die notwendigen Verlaufsberichte zu Händen des Strassenverkehrsamtes und der verkehrsmedizinischen Begutachtung bzw. Kontrollen. Die Einhaltung der Abstinenz wird, falls notwendig (z.B. im Falle von Cannabis), durch einen von Ihnen gewählten Arzt kontrolliert und bestätigt. Die Abstinenzkontrolle wird durch Sie organisiert.
Rahmenbedingungen
Die Dauer der Behandlung richtet sich nach den Auflagen des Strassenverkehrsamtes des Kantons Thurgau. Anfangs muss
mit engmaschigen, später mit monatlichen Sitzungen gerechnet werden.
Für dieses Angebot leisten Sie einen finanziellen Beitrag (gemäss Einkommen).
Mit Ausnahme gegenüber den im Vertrag genannten Parteien unterstehen wir der Schweigepflicht.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf
- Wir beraten Sie gerne per Telefon, per E-Mail oder in einem persönlichen Gespräch.
- Sie finden uns in Ihrer Nähe an sechs Standorten im Kanton Thurgau.
- Unsere Dienstleistungen im Suchtbereich werden durch den Kanton und die Gemeinden finanziert und sind für Sie in der Regel kostenlos.
- Wir unterstehen der Schweigepflicht.
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Beratung? Vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Kontaktieren Sie uns unter
Telefon 071 626 02 02
Unsere Beratenden stehen Ihnen telefonisch wie folgt zur Verfügung:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: | 11.00 bis 12.00 sowie 16.00 bis 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 13.30 bis 14.00 sowie 16.00 bis 17.00 Uhr |
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Auf Wunsch bieten wir auch Beratungen per Videochat an. Vereinbaren Sie dazu telefonisch einen Termin. Nach der Terminvereinbarung erhalten Sie von unserer Beraterin/unserem Berater per E-Mail eine Einladung für die Video-Beratung.
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Allen Einwohner/innen sowie Fachpersonen im Kanton Thurgau, stehen wir auch während der üblichen Büroöffnungszeiten per E-Mail zur Verfügung.